1. ETS 1 stärken
Ein marktwirtschaftlicher Emissionshandel ist das zentrale und wirksame Instrument des Klimaschutzes und muss als solches gestärkt und Negativemissionen einbezogen werden. Voraussetzung dafür ist eine verlässliche und planbare Ausgestaltung, die Investitionssicherheit gewährleistet und Akzeptanz schafft. Häufige Änderungen und zusätzliche nationale oder regionale Eingriffe schwächen die Steuerungswirkung des Systems. Wir fordern den Emissionshandel konsequent zu unterstützen und sich auf EU-Ebene für stabile, investitionssichere Rahmenbedingungen im Emissionshandel einzusetzen.
2. ETS 2 einführen
Die Einführung des europäischen Emissionshandels ETS 2 für die Bereiche Verkehr, Gebäude sowie kleinere Energie- und Industrieanlagen ist ein zentraler Schritt für wirksamen und marktbasierten Klimaschutz. Die Verschiebung auf 2028 hat jedoch erhebliche Unsicherheiten für die umsetzenden Unternehmen geschaffen. Wiederholte Regimewechsel schwächen Investitionssicherheit und Akzeptanz und erschweren eine vorausschauende Transformation. Wir fordern die planbare Einführung des europäischen Emissionshandels und im Übergang eine stabile Festpreisphase, um Verlässlichkeit und Investitionssicherheit für Unternehmen zu gewährleisten.
3. Einnahmen aus dem ETS-Handel transparent und zur Entlastung der Bürger einsetzen
Der Emissionshandel kann nur dann dauerhaft Akzeptanz finden, wenn die daraus entstehenden Einnahmen transparent und sozial wirksam an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben werden. Die politische Zusage, Einnahmen aus dem ETS für Entlastungen zu nutzen, muss konsequent eingelöst werden. Modelle wie in der Schweiz zeigen, dass eine direkte, transparente Rückverteilung der Einnahmen praktikabel ist und die gesellschaftliche Akzeptanz des Emissionshandels stärkt. Ein verlässlicher sozialer Ausgleich ist damit ein zentraler Bestandteil eines marktbasierten und wirksamen Klimaschutzes. Wir fordern, dass die Einnahmen aus dem Emissionshandel verbindlich, transparent und nach dem Vorbild bewährter Modelle für einen sozialen Ausgleich der Bürgerinnen und Bürger eingesetzt werden.