Landes-Installateurausschuss Strom (LIA)

Der Landes-Installateursausschuss ist für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und Installationsunternehmen zuständig.

RH101026

In jedem Bundesland ist ein Landes-Installateurausschuss für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und eingetragenen Installationsunternehmen zuständig. Der Landes-Installateurausschuss besteht aus Vertretern der Netzbetreiber und des entsprechenden Landesinnungsverbandes der elektro – und informationstechnischen Handwerke. Er soll paritätisch besetzt werden. Der Landes-Installateurausschuss soll: Die vom Bundes-Installateurausschuss herausgegebenen Empfehlungen zu diesen „Grundsätzen für die Zusammenarbeit“ auf Landesebene umsetzen, die Zusammenarbeit der Bezirks- Installateurausschüsse fördern und den allgemeinen Erfahrungsaustausch über die Zusammenarbeit von den Netzbetreibern und den eingetragenen Installationsunternehmen unterstützen. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Netzbetreibern und Installationsunternehmen, die weder durch unmittelbare Verhandlung der Beteiligten noch durch Vermittlung des Bezirks-Installateurausschusses ausgeglichen werden können, ein gütliches Einvernehmen herbeiführen; eine sachdienliche Gebietsabgrenzung der Bezirks-Installateurausschüsse unterstützen. Dem Landes-Installateurausschuss obliegt auf Landesebene die Umsetzung der Verfahrensordnung zum „Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz. Bei der Behandlung von Einzelfällen soll der Landes-Installateurausschuss den Beschwerdeführer persönlich hören und bei etwaigen Überprüfungen hinzuziehen.

Der VfEW stellt als Dienstleister hierzu Dokumente bereit. Weiter unten finden Sie zum Download Leitfäden, Ablaufschema und eine Richtlinie.


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