Der VfEW hat mit dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg eine Rahmenvereinbarung „über die Ermittlung und die Nutzung der Geobasisinformationen der Vermessungsverwaltung zur Erledigung öffentlicher Aufgaben durch Unternehmen der Versorgungs- und Entsorgungswirtschaft“ aktualisiert und im September 2026 unterzeichnet. Auch die Arbeitsgemeinschaft der Städtischen Vermessungsämter im Städtetag Baden-Württemberg wurde in die Rahmenvereinbarung mit aufgenommen und hat diesen ebenfalls unterzeichnet.
Die Rahmenvereinbarung ermöglicht VfEW-Mitgliedsunternehmen weiterhin den Bezug und die Nutzung von Geobasisdaten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben in den Bereichen Energieversorgung, Wasserversorgung, Telekommunikation und Abwasser. Lizenzgeber sind das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das LGL, sowie die datenführenden Städte nach § 10 VermG, sofern diese der Rahmenvereinbarung beigetreten sind.
Das sind die wichtigsten Neuerungen:
- Die besonderen Nutzungsbestimmungen der Rahmenvereinbarung gelten für Daten, die nicht als Open Data bereitgestellt werden. ALKIS-Daten mit Eigentümerinformationen bleiben von einer offenen Bereitstellung ausgeschlossen.
- Die Datenarten und verfügbaren Formate wurden aktualisiert. Bislang im Lieferumfang enthaltenen Datensätze, wie Hausumringe werden in der neuen Anlage 2 nicht mehr aufgeführt. Sie werden vom LGL jedoch als Open Data und über einen entsprechenden Geodatendienst bereitgestellt, sodass der Zugang zu diesen Daten grundsätzlich weiterhin besteht.
- Die Datenbereitstellung erfolgt grundsätzlich einmal jährlich. ALKIS-Daten können auf Wunsch auch halb- oder vierteljährlich bezogen werden. Für zusätzliche Lieferungen, Formate und Gebietsveränderungen fallen gesonderte Entgelte an.
- Die bisherige Berechnung anhand von Einwohnerzahl, Fläche, Flurstückszahl, Arbeitsplatzfaktor und Bezugsweg entfällt.
- Für offene Daten wird künftig ein nach der Größe des Bezugsgebiets gestaffeltes Bereitstellungsentgelt erhoben; die Gebühren für Eigentümerinformationen richten sich nach der Zahl der bezogenen Flurstücke.
- Die bisherige Angabe der Zahl der Arbeitsplätze sowie die Auswahl unterschiedlicher Bezugswege entfallen. Die neue Beitrittserklärung konzentriert sich auf Kontakt-, Liefer- und Rechnungsdaten sowie die Auswahl der gewünschten Datenarten, Formate und Lieferintervalle.
- Für datenführende Städte nach § 10 VermG wurde eine eigene Beitrittserklärung aufgenommen. Mit dem Beitritt erhält das LGL das Recht, die Liegenschaftskatasterdaten der jeweiligen Stadt an die Nutzer der Rahmenvereinbarung zu übermitteln.
- Die Verpflichtungserklärung für datenbearbeitende Stellen wird als eigenständige Anlage geführt. Auftragnehmer dürfen die Daten weiterhin nur für den festgelegten Zweck und Zeitraum nutzen und müssen sie nach Abschluss der Bearbeitung löschen.
- Anstelle einer fest beigefügten AGB-Fassung verweist die neue Vereinbarung auf die jeweils aktuelle, online veröffentlichte Fassung der AGB des LGL.
- Der bisher ausdrücklich geregelte Nachbesserungsanspruch bei Nichteinhaltung der festgelegten Datenqualität wird im neuen Hauptvertrag nicht mehr ausdrücklich genannt. Die Nutzer bleiben verpflichtet, festgestellte Fehler zeitnah mitzuteilen.
Die neue Rahmenvereinbarung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2028 und verlängert sich anschließend jeweils um ein Jahr. Der Beitritt eines Unternehmens läuft mindestens bis zum Ende des auf den Beitritt folgenden Kalenderjahres; die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende bleibt bestehen. Die VfEW-Mitgliedsunternehmen können über die Beitrittserklärung in Anlage 4 der Rahmenvereinbarung beitreten.