Rahmenvertrag Geobasisdaten

Rahmenvereinbarung Geobasisdaten unterzeichnet


Der VfEW hat mit dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg eine Rahmenvereinbarung „über die Ermittlung und die Nutzung der Geobasisinformationen der Vermessungsverwaltung zur Erledigung öffentlicher Aufgaben durch Unternehmen der Versorgungs- und Entsorgungswirtschaft“ erarbeitet. 

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat der Rahmenvereinbarung zugestimmt. Die Arbeitsgemeinschaft der Städtischen Vermessungsämter im Städtetag Baden-Württemberg wurde in die Rahmenvereinbarung mit aufgenommen und hat beschlossen, dieser Rahmenvereinbarung beizutreten. Alle Beteiligten haben die Rahmenvereinbarung unterzeichnet. 

Die Rahmenvereinbarung bietet den VfEW-Mitgliedsunternehmen folgende Vorteile: 

  • Kostenersparnis für den Bezug von Geo-Basisdaten des Liegenschaftskatasters (in der Regel zwischen 20% und 50% unter den bisherigen Konditionen) 
  • Kostenersparnis für den Bezug von Geo-Basisdaten der Landesvermessung (Digitale Orthofotos, Digitale Geländemodelle, Digitale Höhenmodelle, Digitale Topographische Karten, …)
  • erweiterte Nutzungsbestimmungen 
  • Beteiligung der Landes- und kommunalen Vermessungsämter 
  • Vereinfachung des Vertriebs- und Abrechnungsverfahrens 

Die VfEW-Mitgliedsunternehmen können, bevor sie der Rahmenvereinbarung beitreten, einen Kostenvergleich nach jetziger Regelung und nach den Regeln der Rahmenvereinbarung direkt beim LGL anfordern.

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