Der VfEW hat mit dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg eine Rahmenvereinbarung „über die Ermittlung und die Nutzung der Geobasisinformationen der Vermessungsverwaltung zur Erledigung öffentlicher Aufgaben durch Unternehmen der Versorgungs- und Entsorgungswirtschaft“ erarbeitet.
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat der Rahmenvereinbarung zugestimmt. Die Arbeitsgemeinschaft der Städtischen Vermessungsämter im Städtetag Baden-Württemberg wurde in die Rahmenvereinbarung mit aufgenommen und hat beschlossen, dieser Rahmenvereinbarung beizutreten. Alle Beteiligten haben die Rahmenvereinbarung unterzeichnet.
Die Rahmenvereinbarung bietet den VfEW-Mitgliedsunternehmen folgende Vorteile:
- Kostenersparnis für den Bezug von Geo-Basisdaten des Liegenschaftskatasters (in der Regel zwischen 20% und 50% unter den bisherigen Konditionen)
- Kostenersparnis für den Bezug von Geo-Basisdaten der Landesvermessung (Digitale Orthofotos, Digitale Geländemodelle, Digitale Höhenmodelle, Digitale Topographische Karten, …)
- erweiterte Nutzungsbestimmungen
- Beteiligung der Landes- und kommunalen Vermessungsämter
- Vereinfachung des Vertriebs- und Abrechnungsverfahrens
Die VfEW-Mitgliedsunternehmen können, bevor sie der Rahmenvereinbarung beitreten, einen Kostenvergleich nach jetziger Regelung und nach den Regeln der Rahmenvereinbarung direkt beim LGL anfordern.