Diesen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) liegt die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“ (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) vom 1. November 2006 in der jeweils gültigen Fassung zugrunde. Die Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu an das Verteilungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage.
Der VfEW stellt als Dienstleister die Technischen
Anschlussbedingungen Baden-Württemberg (TAB BW 2019) für den Anschluss an das
Niederspannungsnetz zur Verfügung. Dabei handelt es sich um den
Bundesmusterwortlaut TAB 2019, der mit baden-württembergisch spezifischen
Ergänzungen in kursiver Schrift erweitert wurde. Die TAB BW 2019, Hinweise zur Mitteilungspflicht und eine Formulierungshilfe für die öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier.