Technische Anschlussbedingungen (TAB)

Der Anschluss der Verteilnetzbetreiber an das Stromnetz regeln die Technischen Anschlussbedigungen.

Netzausbau

Diesen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) liegt die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“ (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) vom 1. November 2006 in der jeweils gültigen Fassung zugrunde. Die Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu an das Verteilungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. 

Den BDEW-Bundesmusterwortlaut für Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz finden Sie am Ende der Seite zum Download. Baden-württembergisch spezifische Ergänzungen, Hinweise zur Mitteilungspflicht und eine Formulierungshilfe für die öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier.

Hinweis

Wir weisen darauf hin, dass nach VDE-AR-N 4100 in neu zu errichtenden Gebäuden eine Erdungsanlage erforderlich ist. Grundsätzlich ist die Erdungsanlage gemäß DIN 18014 zu errichten. Abweichend hiervon können entsprechend DIN 18015-1:2020-5 Abschnitt 7 zudem Erdungsanlagen errichtet werden, die nicht nach DIN 18014 ausgeführt werden, sofern die abweichende Lösung – insbesondere im Hinblick auf Erdfühligkeit, Korrosionsbeständigkeit, thermische Beanspruchung und mechanische Festigkeit – gleichwertig sowie für die Erreichung der Schutzziele und Funktionen geeignet ist. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie zudem in den FAQ zur VDE-AR-N 4100 auf den Internetseiten des VDE/FNN.

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