Das Land überarbeitet aktuell die Erosionsschutzverordnung, um die Mindestanforderungen zur Begrenzung von Erosion nach den neuen Vorgaben der GAP-Förderrichtlinien anzupassen. Dies gilt insbesondere im Bereich der erosionsgefährdeten Flächen durch Wasser. Der VfEW hat im Rahmen der Verbändeanhörung fristgerecht eine Stellungnahme beim Ministerium für ländlichen Raum eingereicht. Darin wird vor allem auf die Bedeutung der Verordnung für die Wasserwirtschaft hingewiesen und auf den richtigen Umsetzungszeitraum eingewirkt, damit für das Trinkwasser keine negativen Folgen entstehen.
Die Stellungnahme finden Sie weiter unten zum Download.