Der VfEW hat zur Teilfortschreibung "Windenergie" und zur Teilfortschreibung "Solarenergie" des Regionalplans Südlicher Oberrhein fristegerecht eine Stellungnahme abgegeben. Der VfEW begrüßt grundsätzlich, die Berücksichtigung der erneuerbaren Energien im Regionalplan. Zu beachten ist aber, dass es seit dem Aufstellungsbeschluss im November 2022 größere Änderungen - z.B. durch die Novelle des Klimaschutzgesetzes - gegeben hat, die nun auch bei den Teilfortschreibungen berücksichtigt werden müssen.
Die Stellungnahme steht unten zum Download bereit.