Die Regierungspräsidien Baden-Württembergs beabsichtigen, zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) eine Rechtsverordnung (Sammelverordnung) zu erlassen. Mit dieser FFH-VO wird der Maßstab von 1:25000 auf 1:5000 angepasst. Zudem werden für die einzelnen Gebiete die jeweiligen Erhaltungsziele konkretisiert. Der VfEW hat bei den Regierungspräsidien eine Stellungnahme eingereicht.