Der VfEW hat fristgerecht zur Festlegung der "Vorgaben von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen nach § 6b EnWG" für den Strom- und Gasbereich eine Stellungnahme an die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg eingereicht.
In der Stellungnahme wird u.a. die Ausweitung der Prüfungspflicht für Kleinunternehmen, die unzureichende Definition der mittelbaren energiespezifischen Dienstleistungen, der Start des Anwendungszeitraums sowie eine fehlende Härtefallregelung kritisiert. Mit dem Festlegungsentwurf soll zudem der Prüfungsauftrag ausgeweitet werden. Der VfEW beanstandet, dass dies über die Vorgaben der Bundesnetzagentur hinaus gehen und zudem zu einem unverhältnismäßigen Mehraufwand bei den Unternehmen führen würde.
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