Die Energie-Kartellbehörde (EKartB) hat ein Positionspapier erarbeitet, um die seit 2011 geltenden Regelungen hinsichtlich Konzessionsvergaben an Unternehmen mit kommunaler Beteiligung den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Der VfEW hat dazu eine Stellungnahme abgegeben und die Überarbeitung darin grundsätzlich begrüßt und unterstrichen, dass Netzbetreiber in erster Linie nach objektiven Kriterien gewählt werden müssen und der Konzessionswettbewerb gewahrt werden muss. Kritisiert wird aber unter anderem die im Positionspapier gewählte Methode zur Bestimmung marktüblicher Zinssätze und schlägt stattdessen vor, sich am Vorgehen der BNetzA orientieren. Auch die Ausführungen im Positionspapier zu Laufzeiten und Kündigungsfristen sowie Pachtgesellschaften werden kritisch gesehen.
Die Stellungnahme steht unten zum Download bereit.