Der VfEW begrüßt den Beschluss
der Landesregierung, mit dem Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und
des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes einen ausgewogenen Artenschutz in
Baden-Württemberg zu fördern.
Damit besteht nun auch die Möglichkeit, die Synergieeffekte aus Biodiversität,
Ressourcenschonung und gleichzeitigem Trinkwasserschutz in Wasserschutzgebieten
zu nutzen und voran zu bringen. In einer gemeinsamen Stellungnahme mit der Landesgruppe Baden-Württemberg des DVGW hat der VfEW jedoch darauf hingewiesen, dass Wasserschutzgebiete noch besser berücksichtigt werden müssen. Die Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln muss nach Ansicht von DVGW und VfEW auch in Wasserschutzgebieten in konkreten und messbaren Schritten minimiert und der Umgriff der Flächen für einen überlebensnotwendigen Artenschutz und die Naturschutzziele zum Erhalt der Artenvielfalt auch auf Wasserschutzgebiete erweitert werden. Dies ist auch deshalb dringend notwendig, weil nach Daten der Grundwasserdatenbank Baden-Württemberg (GWD) an über 60 % der baden-württembergischen Wasserschutzgebiete chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittelrückstände nachweisbar sind, an 5,3 % wurde der Grenz- bzw. Gesundheitliche Orientierungswert schon überschritten.
Die Stellungnahme sowie einen Sonderbericht der GWD finden Sie am Ende der Seite zum Download.