13.09.2018
Die Landesregulierungsbehörde hat einen Entwurf zur Festlegung der Verlustenergie vorgelegt. Dieser orientiert sich an der Festlegung der Bundesnetzagentur zur Anerkennung der Kosten für die Verlustenergiebeschaffung als volatile Kosten und löst das bisherige System der Vereinbarung zwischen LRegB, VKU und VfEW zur Beschaffung der Verlustenergie ab. Einige Punkte sind aus Sicht des VfEW jedoch kritisch vor allem mit Hinblick auf die späte Veröffentlichung des Festlegungsentwurfs und die daraus resultierende Unsicherheit bei den Netzbetreibern. Der VfEW hat dazu eine Stellungnahme eingereicht.