Mit dem Entwurf der Verordnung der Landesregierung und des Umweltministeriums zur Änderung von Zuständigkeitsregelungen bei Energieanlagen sollen Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren für Energieanlagen, die mehrere Regierungsbezirke berühren, gestrafft werden. Vorgesehen ist, die Zuständigkeit für das gesamte planungsrechtliche Verfahren bei dem Regierungspräsidium zu bündeln, in dessen Bezirk die Anlage zu mindestens 90% liegt.