Solaranlagen-Besitzern ohne Registrierung droht bald die Einstellung der Vergütung

Bis zum 31. Januar 2021 müssen alle Anlagen beim Marktstammdatenregister angemeldet sein / Über 10 Prozent der Anlagen in Baden-Württemberg sind derzeit noch nicht registriert

Nach einer internen Erhebung des Verbands für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e.V. (VfEW) unter Verteilnetzbetreibern sind noch immer über 10 Prozent der Solaranlagen einschließlich Batteriespeicher in Baden-Württemberg nicht im neuen Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet. „Die Verteilnetzbetreiber unternehmen große Anstrengungen, auch jeden Anlagenbesitzer zu erreichen, doch die Zeit läuft ab. Die Anlagenbesitzer müssen dies dringend bis Ende des Monats nachholen, sonst drohen kurzfristig finanzielle Nachteile“, warnt Torsten Höck, Geschäftsführer des VfEW. 

Wer die Eintragung verpasst, erhält die Einspeisevergütung zunächst nicht mehr. Die Netzbetreiber dürfen die Einspeisevergütung erst wieder auszahlen, wenn die Registrierung erfolgt ist. Mit dem neuen Register bekommt die Bundesnetzagentur erstmals einen Überblick über alle dezentralen Erzeugungsanlagen im Land wie Solar- und Biogasanlagen oder Blockheizkraftwerke. Außerdem sollen die Meldepflichten auf dem Strom- und Gasmarkt vereinfacht werden.

Im Online-Portal der Bundesnetzagentur (www.marktstammdatenregister.de) können Anlagenbesitzer die Anmeldung vornehmen und weitere Informationen finden.

Stuttgart, 21. Januar 2021

Ansprechpartner

Weitere Inhalte aus dieser Kategorie

Suche

Anmelden für VfEW plus