Im Zusammenhang mit dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ hat die Landesregierung ein Eckpunktepapier entworfen. Mit dem Ziel, die Interessen von Naturschutz und Landwirtschaft zu verbinden, sollen insbesondere in Bezug auf Pflanzenschutzmittel Verbote und Reduzierungen veranlasst werden. Der Geschäftsführer des Verbandes für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e.V. (VfEW), Torsten Höck sagt: „Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist mitursächlich für das Artensterben. Darüber hinaus ist auch die wichtige Ressource Wasser konkret bedroht. Dies muss in der Diskussion Berücksichtigung finden“. Denn Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukte gelangen seit Jahren auch in das Grund- und Oberflächenwasser.
In einer aktuellen Erhebung der Grundwasserdatenbank Wasserversorgung wurden an mehr als 60 % der baden-württembergischen Wasserschutzgebiete chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittelrückstände nachgewiesen. „An 5,3 % der Messtellen wurde der Grenz- bzw. Gesundheitliche Orientierungswert schon überschritten“, stellt Johann-Martin Rogg, Vorsitzender des Beirats Grundwasserdatenbank Wasserversorgung, dar. Er betont zudem, dass die Messwerte bereits seit 30 Jahren erhoben werden. „Bisher können wir aber keine nachhaltige Verbesserung erkennen, ganz im Gegenteil. Das zeigt, dass die bisherigen Maßnahmen nicht wie erhofft gegriffen haben.“
Prof. Frieder Haakh, Geschäftsführer des Zweckverbands Landeswasserversorgung sieht dies ähnlich: „In drei von fünf Wasserschutzgebieten sind Pestizidrückstände messbar. Das Landwirtschaftsministerium will aber, dass nach wie vor Pestizide in Wasserschutzgebieten gespritzt werden statt integriertem Pflanzenschutz mit weitgehendem Spritzmittelverzicht. Das MLR verweigert zudem die Umweltdaten der Pestizidaufwandmengen und setzt damit EU-Recht nicht um, ganz so, als gäbe es etwas zu verbergen oder würde es zu viel Arbeit machen, sich um die Umwelt zu kümmern. Grenzwertüberschreitungen an 81 Rohwassermessstellen belegen, dass dem MLR der chemische Pflanzenschutz in Wasserschutzgebieten wichtiger ist, als der Verbraucherschutz. Die Zeche zahlen die Wasserversorger durch teure Aufbereitung und am Ende der Bürger über den Wasserpreis.“
Der VfEW und die Landeswasserversorgung fordern daher gemeinsam, dass neben den Naturschutzgebieten auch die Wasserschutzgebiete mit in das Eckpunktepapier und die Strategie zur Pflanzenschutzmittelreduktion einbezogen werden. Unterstützung erhält der Verband durch den BUND Baden-Württemberg: „Wenn wir in der Konkretisierung der Eckpunkte über eine bessere Kontrolle und Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln sprechen, so sollten wir dabei die Synergieeffekte aus Biodiversität, Ressourcenschonung und gleichzeitigem Trinkwasserschutz in Wasserschutzgebieten nicht aus dem Blick verlieren.“, so BUND-Landesgeschäftsführerin Sylvia Pilarsky-Grosch.
Nur mit Hilfe von ausschließlich von behördlicher Seite umsetzbaren Einschränkungen oder Verboten der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Wasserschutzgebieten lassen sich die Einträge von Wirkstoffen oder deren Metaboliten nachhaltig reduzieren. Insbesondere Wasserschutzgebiete mit Grenzwertüberschreitungen sollten aus Sicht der Wasserversorger als sensible Gebiete ausgewiesen werden, in denen chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel nicht mehr ausgebracht werden dürfen. „Wir erkennen auch die Anliegen der Landwirte an. Allerdings darf die Produktion von Lebensmitteln nicht mit dem Erhalt des Lebensmittels Wasser in Konkurrenz stehen. Wir müssen von einem Gegeneinander zu einem Miteinander kommen“, sagt Höck. Denn das Ziel ist ein gemeinsames: der Schutz unserer Natur und unserer Lebensgrundlagen.