Die zunehmende Hitze stellt die Wasserversorgung vor große Herausforderungen. Die Kombination aus Trockenzeit mit gleichzeitig hohem Wasserbedarf aufgrund lang anhaltender Hitze wie es im Jahr 2018 der Fall war, hat zu Engpässen bei Eigenwasserversorgern und vereinzelt zu Engpässen bei kleinen kommunalen Wasserversorgern geführt. Solche Trockenphasen können in Zukunft vermehrt auftreten und negative Auswirkungen auf das Grundwasserdargebot haben. Der Sonderplan Wasserversorgung ist noch aus dem Jahr 1977 und veraltet. Zudem liegen digitale Daten der Wasserversorgung den Behörden nicht umfänglich vor. Daher hat das Umweltministerium in Kooperation mit dem MLR unter Beteiligung der vier Fernwasserversorger und von TZW, LUBW, DVGW, VfEW, VKU sowie Landkreis-, Städte- und Gemeindetag den Masterplan Wasserversorgung ins Leben gerufen. Dazu soll in den nächsten fünf Jahren eine landkreisweite Erhebung und Bewertung der Wasserversorgungsressourcen und der benötigten Wassermengen unter Berücksichtigung des Klimawandels durchgeführt werden. Ziel ist es, dass auf dieser Grundlage die Kommunen in eigener Zuständigkeit über ggf. erforderliche Anpassungsmaßnahmen im Bereich Wasserversorgung entscheiden können. Aus Sicht des Verbandes muss sich die weitere Entwicklung und Förderung der öffentlichen Trinkwasserversorgung am strategischen Ziel »Sichere Trinkwasserversorgung Baden-Württemberg 2050« ausrichten.
Was erwarten Sie von einem Masterplan Wasserversorgung?
Steffen Jäger, Erster Beigeordneter Gemeindetag Baden-Württemberg:
»Das Umweltministerium macht es sich zur Aufgabe, zu analysieren, wie sich der bereits stattfindende Klimawandel auf die Wasserversorgung auswirkt. Der Gemeindetag unterstützt diesen Prozess konstruktiv, aber auch kritisch. Welche Mengen werden im Jahr 2050 gebraucht? Woher und wie gelangt das Wasser zum Bürger? Ist es allein die ortsnahe Wasserversorgung oder bedarf es eines zweiten Standbeins aus der unmittelbaren Nachbarschaft, vielleicht über die Gruppenwasserversorger oder gar über die Fernwasserversorger? Diese Fragen zu stellen, ist wichtig. Es ist jedoch auch wichtig, sie nüchtern und fern von aufgeheizten Momentdebatten zu stellen. Es geht darum, realistische Szenarien zu zeigen, da jede Schlussfolgerung, die auf kommunaler Ebene daraus gezogen werden kann, investive Folgen auslösen wird, die letztlich durch den Gebührenzahler zu tragen sind. Hier gilt es, kommunal Maß und Ziel gegeneinander abzuwägen. Mit dem Land besteht jedenfalls große Einigkeit darüber, dass eben diese Entscheidungen vor Ort zu treffen sind. Das Land wie auch die kommunalen Landesverbände und ja, auch die Fernwasserversorger und insbesondere auch die Fachbehörden in den Landratsämtern und Regierungspräsidien können hier nur beratend zur Seite stehen. Letztlich können die örtlich passenden und damit richtigen Weichenstellungen nur von den kommunalen Entscheidungsträgern getroffen werden. Denn die kommunalen Entscheidungsträger sind das eigentliche Zentrum im Nukleus der Daseinsvorsorge.«
Christoph Jeromin, Techn. Geschäftsführer, Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung:
»Die Fernwasserversorger in Baden-Württemberg führen bereits seit dem Sommer 2018 eine gemeinsame Strategiediskussion und haben einen Appell an die Landesregierung gerichtet, sich angesichts des Klimawandels und des Bevölkerungswachstums dem Thema zu widmen. Diese Faktoren werden nicht nur zu einem höheren Gesamtwasserbedarf, sondern vor allem zu höheren Spitzenabgaben führen. Wir erwarten vom Masterplan der Landesregierung eine Regelung der Zuständigkeiten in der Wasserversorgung und somit eine Blaupause für das koordinierte Zusammenwirken von Fernwasserversorgern, Wasserversorgungsverbänden und Kommunen. Die im Masterplan erhobenen Daten über das zukünftige Dargebot und den Wasserbedarf sollen den Wasserversorgern eine vorausschauende und zielgerichtete Planung ihrer Investitionen ermöglichen. Ziel des Masterplans kann nur eine Trinkwasserversorgung mit hoher Versorgungssicherheit und einwandfreier Qualität zu einem günstigen Preis sein, bei einer nachhaltigen Nutzung der vorhandenen Ressourcen.«
Stand: Dezember 2019