Contracting im vermieteten Wohngebäudebestand

Gebäudesanierung spielt eine zentrale Rolle beim sparsamen und effizienten Umgang mit Energie. Welche aktuellen Entwicklungen es beim Contracting gibt, erklärt der BDEW-Experte Hartmut Kämper. 

Ein kosteneffizientes, marktorientiertes Instrument zur Beschleunigung der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden ist das Contracting. Eine Studie des BDEW zeigt, dass die Gesamtkosten der Sanierung bei Umsetzung im Contracting in der Regel niedriger als bei Eigenumsetzung sind, da der spezialisierte Contractor Kostenvorteile bei Investition, Betrieb und Beschaffung realisieren kann. Der Contractor hat, anders als der Vermieter, ein Interesse an der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen schon vor dem Ende der technischen Lebensdauer einer Anlage.

Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und die Umstellung von Eigenversorgung auf gewerbliche Wärmelieferung (Contracting, Fernwärme) für vermietete Bestandsgebäude im Rahmen der Mietrechtsnovelle im Jahr 2013 erstmals verbindlich geregelt. Anders als beabsichtigt, führt die Gesetzesänderung aber zu einer Benachteiligung des Contractors gegenüber der Eigenumsetzung durch den Vermieter. Die Forderung nach Warmmietenneutralität bei der Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung hat die Schwelle zur Umstellung auf Contracting oder Fernwärme erheblich erhöht. Der Vermieter ist dagegen, anders als der Contractor, nicht zur Warmmietenneutralität verpflichtet; die Eigensanierung kann also im Ergebnis zur Erhöhung der Bruttomiete führen. 

Die Bundesregierung hat angekündigt, weitere Anpassungen am Mietrecht vorzunehmen, unter anderem um die derzeit gelegentlich kritisierte missbräuchliche Nutzung der Sanierungsumlage durch Vermieter einzudämmen. Im Zuge dieses Novellierungsverfahrens muss auch die Benachteiligung der gewerblichen Wärmelieferung korrigiert werden.

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