Erneuerbare Energien werden angesichts des Klimawandels und der Energiekriese immer wichtiger. Während der Ausbau von PV und Windkraft weiter vorangetrieben wird, leistet die kleine Wasserkraft bereits seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zur regenerativen Stromerzeugung - auch in Baden-Württemberg.
Das Osterpaket der Bundesregierung sieht vor, Wasserkraftanlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 501 kW „aus ökologischen Gründen“ aus dem Fördermechanismus des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 herauszunehmen. Darüber hinaus soll der Erhalt der EEG-Vergütung an wasserhaushaltsrechtliche Vorgaben geknüpft werden und der Ausbau der Wasserkraft nicht im überragenden öffentlichen Interesse stehen als Korrektiv zu einer möglichen Abweichung von den Bewirtschaftungszielen nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Die Auswirkungen wären erheblich, denn die Leistung von rund 90 Prozent der Wasserkraftanlagen in Deutschland liegt unter 500 kW.
Insgesamt 36 Verbände und Organisationen - darunter auch der VfEW - haben eine Erklärung unterzeichnet, dass die Wasserkraft durch Änderungen im EEG 2023 nicht schlechter gestellt werden dürfen, als andere erneuerbare Energien (sieh unten als Download). Ein Starkes Signal, dass hoffentlich entsprechend Beachtung in der Politik und für das weitere Gesetzgebungsverfahren findet.