Zu erklären, wie sich der Strompreis zusammensetzt und wer für Kostensteigerungen verantwortlich ist, gleicht oft einem Hürdenlauf. Dennoch ist es wichtig zu wissen, dass der Versorger nur den geringsten Anteil am Preis selbst bestimmen kann.
Schon lange vor den Bekanntgaben thematisieren die Medien bereits mögliche Umlagenhöhen sowie die Folgen für die Strompreise. In der Debatte wird die Zusammensetzung der Strompreise häufig auf die beiden Preisbestandteile EEG-Umlage und Beschaffung verkürzt. Blickt man allerdings auf die Entwicklung der vergangenen Jahre, dann erkennt man einen klaren Trend: Die staatlich verordneten Anteile am Strompreis steigen kontinuierlich und spürbar, etwa vier Fünftel des Endkundenpreises gehen auf Steuern, Abgaben und Umlagen sowie die staatlich regulierten Netzentgelte zurück.
Die Entwicklung der Preisbestandteile Beschaffung, Vertrieb und Netzentgelte fällt eher moderat aus. Verglichen mit dem Jahr 1998 – dem Jahr der Liberalisierung des Strommarktes – ist dieser Kostenblock im Schnitt lediglich um zwei Prozent gestiegen. Hingegen sind die staatlich verursachten Steuern, Abgaben und Umlagen seitdem um 282 Prozent regelrecht explodiert.
Es ist richtig, dass die Ware Strom an sich günstig ist. Schon das vierte Jahr in Folge ist der Bezugspreis gesunken, was sich auch in der Preisentwicklung für Beschaffung, Vertrieb und Service der letzten Jahre wiederspiegelt. Doch die staatlich festgelegten Preisbestandteile steigen stetig und übersteigen jegliche Ersparnis beim Einkauf.