Die Corona-Krise macht sich in allen Wirtschaftsbereichen bemerkbar. Auch an den Strombörsen sind die Preise im März gefallen. Zwar stabilisierten sich die Preise seitdem auf niedrigem Niveau und stiegen zuletzt sogar wieder leicht an. Dennoch fordern Verbraucherschützer, den Strompreis für Endkunden zu senken. Was sie jedoch übersehen: Kurzfristige Preisschwankungen an den Strombörsen haben zunächst keine Auswirkungen auf die Endkundenpreise. Das hat vor allem drei Gründe:
1. Um das Risiko stark schwankender Börsenstrompreise zu minimieren, beschaffen die meisten Energieversorger den benötigten Strom in Teilmengen und Schritt für Schritt zu verschiedenen Zeitpunkten. Diese Strategie glättet die Entwicklungen an den Energiebörsen. Starke Veränderungen bei den Börsenpreisen wie zurzeit durch die Corona-Krise wirken sich dadurch nicht unmittelbar und nicht 1:1 auf den Strompreis für Endkunden aus. Umgekehrt heißt das auch: Wenn die Preise an den Strombörsen kurzfristig stark steigen, führt das nicht zu sofortigen Strompreiserhöhungen.
2. Energieversorger kaufen den Strom meist Monate oder sogar ein bis zwei Jahre im Voraus – zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisen. Am für den Strompreis relevanten Terminmarkt, auf dem die Versorger den Großteil ihres Stroms kaufen, sind die Preise im vergangenen Jahr um neun Prozent gestiegen.
3. Die Beschaffungskosten für Strom machen nur gut ein Viertel des Strompreises aus. 52 Prozent des Strompreises hingegen sind staatlich verursacht. Seit 2010 ist die Belastung für Stromkunden durch Steuern, Abgaben und Umlagen um rund 70 Prozent gestiegen. Die Energiewirtschaft fordert seit langem, den staatlichen Anteil am Strompreis endlich zu senken. So könnte die Stromsteuer massiv gesenkt werden und die besondere Ausgleichregelung zur Entlastung der im internationalen Wettbewerb stehenden Industrie von Teilen der EEG-Umlage steuerfinanziert werden. Das würde Unternehmen und Verbraucher gerade angesichts der Corona-Krise deutlich entlasten.
Stand: Mai 2020