Die Landesregulierungsbehörde hat einen Entwurf zur Festlegung zu volatilen Kosten für verschiedene Aspekte der Erdgasverteilung vorgelegt, die sich an einer entsprechenden Festlegung der BNetzA orientiert. In seiner Stellungnahme spricht sich der VfEW unter anderem dafür aus, dass auch zusätzliche Messkosten zu berücksichtigen, die durch den Import von odoriertem Gas aus Frankreich entstehen.
Die Stellungnahme steht unten zum Download bereit.