Die Landesregulierungsbehörde hat ein Festlegungsverfahren von Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Stromverteilernetzen i.S.d. § 3 Nr. 3 EnWG für die vierte Regulierungsperiode nach § 6 Abs. 1 ARegV eingeleitet. Der VfEW hat dazu eine Stellungnahme abgegeben und darin verschiedene Punkte angesprochen, die nach Verbandssicht angepasst werden müssten. Dazu gehören die aus Sicht des VfEW zu kurze Fristen. Zudem hat der Verband angemerkt, dass von der BNetzA im Februar veröffentlichte Festlegungen zu Erleichterungen nicht genügend umgesetzt wurden.
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