Am 23. Juli hat der Landtag in Baden-Württemberg das Gesetz zur Änderung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg beschlossen. Dazu Torsten Höck, Geschäftsführer des Verbandes der Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e.V. (VfEW):
„Das geplante Gesetz ist dringend notwendig, um Klarheit hinsichtlich der weiteren Umsetzung der Wärmeplanung in Baden-Württemberg zu bekommen und Bundesrecht in Landesrecht umzusetzen. Es enthält Vereinfachungen vor allem für kleinere Gemeinden, die wir ausdrücklich begrüßen.
Wir bedauern jedoch, dass der aktuelle Gesetzesentwurf keine Vereinfachungen enthält, um die Wärmeplanung besser in die Umsetzung zu bringen. Zudem fehlt es an einer Konsistenz der Ziele zwischen EU, Bund und Land. So soll die Wärmeerzeugung in Baden-Württemberg bis 2040 klimaneutral sein. Die Förderprogramme des Bundes zielen jedoch auf eine Klimaneutralität bis 2045 ab. Solange es auf Landesebene keine Bestrebungen gibt, eine frühere Zielerreichung zu unterstützen, ist das Gift für die Planbarkeit bei Unternehmen. Wenn das Land seine Vorreiterrolle behalten will, sind sowohl entsprechende Maßnahmen auf Landesebene wie auch ein entsprechender Einsatz in Hinblick auf die Gesetzgebung des Bundes notwendig, um Investitionen in die Wärmewende zu ermöglichen.“