Die Energiewende in Baden-Württemberg kommt voran, stellt aber insbesondere das Stromnetz vor Herausforderungen. „Für die Netzbetreiber ist der Netzausbau derzeit eine der zentralen Aufgaben, aber auch die Kapazität des Bestandsnetzes muss effizienter genutzt werden“, so Torsten Höck, geschäftsführender Vorstand des Verbandes für Energie- und Wasserwirtschaft in Baden-Württemberg e.V. (VfEW). Dazu soll neben einer zunehmenden Flexibilisierung auch eine bessere Priorisierung bei Netzanschlüssen beitragen, zu der nun ein stichtagsbezogenes Vergabeverfahren auf Landesebene entwickelt wurde. Dieses soll für Lasten ab 950 kW gelten und hat keine Auswirkung auf EEG-Anlagen oder Netzanfragen, die der essenziellen Daseinsvorsorge dienen, wie beispielsweise Krankenhäuser.
Der Zuwachs an Batteriespeichern sowie Anfragen zu Rechenzentren und Ladestationen haben in den vergangenen Jahren enorm zugenommen und führen zu Lasten, welche die bisher angenommenen Szenarien bei weitem übersteigen und in vielen Regionen Baden-Württembergs über den Kapazitäten des Bestandsnetzes liegen. Damit die vorhandenen Netzkapazitäten bestmöglich genutzt werden können, haben die Netzbetreiber unter Federführung des VfEW ein Vergabeverfahren entwickelt, um die aussichtsreichsten Projekte zu identifizieren und ihnen einen schnelleren Netzanschluss zu ermöglichen. „Damit dies wie vom Gesetzgeber vorgesehen diskriminierungsfrei geschieht, wurden verschiedene Punkte entwickelt, anhand derer die Projekte objektiv bewertet werden“, so Torsten Höck. Ziel ist es, u.a. Netzkapazitäten vorrangig an Vorhaben zu vergeben, die in der Realisierung bereits sehr weit fortgeschritten sind, statt sie durch Projekte zu blockieren, deren Umsetzung noch in weiterer Ferne liegt. Diese könnten durch nachfolgende Vergaberunden, den parallel stattfindenden Netzausbau und zunehmende Flexibilisierung später zum Zug kommen.
Mit der im Verband erarbeiteten Handlungsempfehlung wird eine Landesregelung zur Priorisierung von Netzanschlüssen vorgestellt, die das Verfahren in ganz Baden-Württemberg einheitlich und damit auch für Projektierer zuverlässig macht. „Wir haben bereits mit der Einführung von einheitlichen Reservierungsstufen für den Anschluss neuer EE-Anlagen gute Erfahrungen gemacht und übertragen diesen Grundgedanken nun auf die Lastseite“, betont Höck.
Eckpunkte des neuen Verfahrens
Angesichts der begrenzten Anschlussleistungen ist der Zeitpunkt der Anfrage allein nicht mehr ausreichend, um über die Anschlussvergabe zu entscheiden. Das neue stichtagsbezogene Punkteverfahren setzt genau dort an. Diese Kriterien stehen zukünftig im Mittelpunkt:
- Projektreife: Je weiter ein Projekt bereits vorbereitet ist – etwa durch Kaufverträge, Reservierungsvereinbarungen oder Genehmigungen – desto stärker wird dies berücksichtigt.
- Ortsgebundenheit: Wenn ein Projekt an einen bestimmten Standort gebunden ist – etwa bei Erweiterungen bestehender Anlagen oder bei der Anbindung an Fern- und Nahwärmenetze – fließt auch dies in die Bewertung ein.
- Frühzeitigkeit: Zudem wird berücksichtigt, wie früh eine Anfrage angemeldet wurde.
Wenn ein Vorhaben erst in mehr als drei Jahren umgesetzt werden soll, können Interessierte künftig schon frühzeitig ihre Absicht anmelden. Diese frühe Interessensbekundung kann dann beim späteren Priorisierungsverfahren im Kriterium „Frühzeitigkeit“ mit einer höheren Punktezahl berücksichtigt werden. Dadurch ist es möglich, den Bedarf in einzelnen Regionen besser vorherzusehen und den Netzausbau entsprechend zu planen. Wenn durch den Ausbau des Stromnetzes in einer Region mehr Anschlussmöglichkeiten entstehen, öffnet der Netzbetreiber dort einmal im Jahr das Vergabeverfahren für eine bestimmte Zeit.
Nicht alle Anfragen werden nach dem Punkteverfahren bearbeitet
Nicht alle Anschlussanfragen werden nach dem neuen Punkteverfahren bewertet. Für bestimmte Vorhaben bleibt weiterhin der Zeitpunkt des Antragseingangs maßgeblich – das sogenannte Windhundprinzip. Das gilt insbesondere für Anschlüsse von EEG-Anlagen (auch Grünstromspeichern) und von Anlagen, die der essenziellen Daseinsvorsorge dienen.
Zur essenziellen Daseinsvorsorge zählen fast alle Anlagen unter 950 kW. Ausgenommen davon sind jedoch zum Beispiel Standalone-Speicher, die über einen eigenen Netzanschluss verfügen. Krankenhäuser, Schulen, Rettungsdienste, Verwaltungen sowie Anlagen der Wasser-, Abfall- und Wärmeversorgung sind hingegen - egal in welcher Leistungsgröße - Teil der essenziellen Daseinsvorsorge. So bleibt sichergestellt, dass besonders wichtige Einrichtungen, die für das tägliche Leben und die Versorgung der Menschen vor Ort notwendig sind, weiterhin verlässlich mit Netzkapazitäten versorgt werden.
Start voraussichtlich Ende 2026
Die nun vorgelegten Überlegungen für ein neues Verfahren sollen nun nochmals mit den Netznutzern konsultiert werden und dann in einer ersten Runde zum Ende des Jahres erstmalig durchgeführt werden.