- In Baden-Württemberg kostet Trinkwasser im Schnitt 2,15 Euro pro m³
- Gewässerschutz muss oberste Priorität bekommen
Am 22. März wird bereits zum 25. Mal der Weltwassertag der Vereinten Nationen begangen. In diesem Jahr steht er unter dem Motto „Niemand zurücklassen – Wasser und Sanitätsversorgung für alle“. Während es weltweit Millionen Menschen gibt, die keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser haben, ist es in Baden-Württemberg selbstverständlich, den Wasserhahn aufzudrehen und Leitungswasser in hoher Qualität zu erhalten. Laut Statistischem Landesamt sind 99,6 Prozent der Einwohner an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen*.
„Die Wasserversorgung wird jedoch immer anspruchsvoller“, sagt Torsten Höck, Geschäftsführer des Verbandes der Energie- und Wasserwirtschaft in Baden-Württemberg (VfEW). Einerseits wirkt sich zunehmend der Klimawandel aus, wie der sehr trockene Sommer 2018 gezeigt hat. Andererseits sorgen die konventionelle Landwirtschaft und Rückstände aus Arzneimitteln sowie Mikroplastik für Spurenstoffe in unseren Gewässern und einen steigenden Aufwand bei der Wasseraufbereitung. Höck betont jedoch: „Trinkwasser ist und bleibt das sicherste Lebensmittel und dass zu einem sehr günstigen Preis.“ In Baden-Württemberg kostete ein Kubikmeter Trinkwasser 2018 im Schnitt 2,15 Euro*, das entspricht 0,215 Cent je Liter Wasser.
Damit Trinkwasser weiterhin günstig bleibt, muss nach Ansicht des VfEW, dem zahlreiche Wasserversorger und Zweckverbände in Baden-Württemberg angehören, der Schutz unseres Trinkwassers höchste Priorität bekommen. Hier ist insbesondere die Politik gefragt, die schnellstmöglich einen sinnvollen Gewässerschutz in Form einer verbesserten Düngeverordnung verabschieden muss, um unter anderem die Nitratbelastung durch Überdüngung nachhaltig zu senken. Aber auch Verbraucher selbst können etwas tun, damit weniger Schadstoffe ins Wasser gelangen und zum Beispiel abgelaufene Medikamente richtig entsorgen. Auch der bewusste Umgang mit Kunststoff schützt unser Trinkwasser.
* Quelle: Statistisches Landesamt
Stuttgart, 22. März 2019