Fachliche Gegendarstellung zur Gemeinsamen Erklärung von BUND, NABU, LNV und LFV BW zur Wasserkraftnutzung in Baden-Württemberg

Gemeinsame Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Baden-Württemberg e.V., VfEW, Plattform Erneuerbare Energien und Mühlenstraße Oberschwaben

Einleitung:
Die von BUND, NABU, LNV und LFV BW veröffentlichte gemeinsame Erklärung zur Wasserkraftnutzung in Baden-Württemberg stellt die Wasserkraft weitgehend als ökologisch problematisch und energiewirtschaftlich entbehrlich dar. Diese Bewertung greift jedoch zu kurz. Sie berücksichtigt weder die realen Beiträge der Wasserkraft zur Versorgungssicherheit, zur regionalen Wertschöpfung und zum Klimaschutz noch die erheblichen ökologischen Verbesserungen, die moderne Wasserkraftanlagen heute leisten können.

Wasserkraft ist keine Technologie der Vergangenheit, sondern ein bewährter, emissionsfreier und heimischer Bestandteil der Energiewende. Gerade in einem Industrieland wie Baden-Württemberg mit hoher Netzbelastung, energieintensivem Mittelstand und begrenzten Flächenressourcen besitzt sie weiterhin hohe Bedeutung. 

Die vorliegende Gegendarstellung zeigt auf, warum eine pauschale Abwertung vor allem der kleinen Wasserkraft fachlich nicht gerechtfertigt ist.

1. Wasserkraft ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Energiewende

Die Erklärung der Verbände misst den Beitrag kleiner Wasserkraftanlagen fast ausschließlich an ihrem prozentualen Anteil an der Strommenge. Diese Betrachtung ist energiewirtschaftlich unvollständig. Entscheidend ist nicht nur die Jahresarbeit, sondern auch die Qualität der Stromerzeugung. Wasserkraft liefert Strom bedarfsgerecht, grundlastfähig, schwarzstartfähig und netzstabilisierend. Während Photovoltaik nur tagsüber und Windkraft wetterabhängig einspeist, produziert Wasserkraft planbar und kontinuierlich. Gerade in Zeiten schwankender Einspeisung aus Sonne und Wind gewinnt diese Eigenschaft erheblich an Bedeutung.

Kleine Wasserkraftwerke speisen zudem dezentral in Nieder- und Mittelspannungsnetze ein. Sie stabilisieren dadurch regionale Netze, reduzieren Transportverluste und vermeiden zusätzliche Netzausbaukosten. Insbesondere im ländlichen Raum ist dies ein wichtiger systemischer Vorteil und im Krisenfall ist die Resilienz durch die Dezentralität gesichert. Eine reine Betrachtung nach Prozentanteilen verkennt somit den tatsächlichen Nutzen.

2. Jede Kilowattstunde erneuerbarer Strom zählt

Die Verbände argumentieren, kleine Wasserkraft liefere nur geringe Strommengen. Daraus wird geschlossen, sie sei verzichtbar. Diese Schlussfolgerung widerspricht den Zielen des Klimaschutzgesetzes und der Energiewende; nach dem jede Kilowattstunde zählt. Gerade in Baden-Württemberg bestehen begrenzte Flächenpotenziale für Windkraft und Freiflächenphotovoltaik. Gleichzeitig steigt der Strombedarf durch Elektromobilität, Wärmepumpen, Digitalisierung und Industrieelektrifizierung deutlich an. In dieser Situation ist es fachlich nicht vertretbar, vorhandene CO₂-freie Erzeugungskapazitäten stillzulegen.

Jede Kilowattstunde Wasserkraft ersetzt fossile Stromerzeugung, reduziert Importabhängigkeit und stärkt die Versorgungssicherheit und den Frieden. Das gilt auch dann, wenn einzelne Anlagen mengenmäßig kleiner sind. Auch viele kleine Beiträge ergeben in Summe einen relevanten Beitrag.

3. Bestehende Infrastruktur nachhaltig nutzen statt vernichten

Ein Großteil der kleinen Wasserkraftanlagen nutzt historische Standorte mit bestehenden Wehren, Mühlenkanälen oder wasserbaulicher Infrastruktur. Die Eingriffe bestehen vielfach seit Jahrzehnten oder Jahrhunderten. Die pauschale Forderung nach Rückbau verkennt, dass Rückbau ebenfalls massive Eingriffe in Sedimenthaushalt, Uferbereiche, Landschaftsbild und Wasserhaushalt verursachen kann und in manchen Fällen aus anderen Zwängen wie z.B. Hochwasserschutz nicht möglich ist.

Anstatt diese Infrastruktur ersatzlos aufzugeben, ist es ökologisch und ökonomisch sinnvoller, bestehende Standorte mit Fischauf- und abstiegsanlagen, mit technisch weiterentwickelten Rechenanlagen und Schutzsystemen, mit automatisierten Mindestwasserregelungen und mit effizienteren Turbinen zu modernisieren.
Dies führt zu einer Win-Win-Situation: erneuerbare Energie bleibt erhalten und die Gewässerökologie verbessert sich gleichzeitig.

4. Moderne Wasserkraft und Gewässerschutz schließen sich nicht aus

Die Verbände stellen Wasserkraft häufig als Gegensatz zum Naturschutz dar. Diese Gegenüberstellung ist sachlich überholt. Moderne Wasserkrafttechnik hat in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte erzielt. Viele Betreiber investieren erhebliche Summen in ökologische Verbesserungen. Deshalb ist nicht die Wasserkraft an sich das Problem, sondern in Einzelfällen erschweren standortbedingte Umstände die Umsetzung. Ziel muss sein: Modernisierung statt pauschaler Verdrängung.

Heute verfügbar sind unter anderem:

  • Fischaufstiegsanlagen
  • moderne Fischschutzrechen vor den Turbinen
  • Bypass-Systeme für Fischabstieg
  • gesicherte Mindestwasserabgaben
  • intelligente Steuerungen
  • strukturverbessernde Begleitmaßnahmen an Ufern und Gewässern

5. Regionale Wertschöpfung und Mittelstand sichern

Kleine Wasserkraft ist überwiegend mittelständisch geprägt. Betreiber sind Familienunternehmen, Landwirte, Kommunen, Gewerbebetriebe oder regionale Unternehmen. Die Einnahmen verbleiben in der Region. Wird diese Struktur zerstört, gehen verloren:

  • regionale Arbeitsplätze
  • technisches Know-how
  • lokale Investitionen
  • Eigenstromversorgung von Betrieben
  • Krisenresilienz im ländlichen Raum
Gerade Baden-Württemberg lebt wirtschaftlich vom starken Mittelstand. Dezentrale Energieerzeugung stärkt diesen Standortfaktor erheblich.

6. Wasserrahmenrichtlinie verlangt Abwägung, kein Technologieverbot

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert Verbesserungen des Gewässerzustands. Sie fordert jedoch kein pauschales Verbot der Wasserkraft. Vielmehr sind Abwägung, Verhältnismäßigkeit und standortbezogene Lösungen vorgesehen. Einzelfallprüfungen sind daher der richtige Weg. Dabei müssen berücksichtigt werden:

  • energetischer Nutzen
  • ökologische Ausgangslage
  • technische Verbesserungsmöglichkeiten
  • historische Nutzung
  • Hochwasserschutzfunktionen
  • Wasserhaushalt
  • regionale Versorgungssicherheit
Ein genereller Ausschluss kleiner Wasserkraft wäre rechtlich wie fachlich unverhältnismäßig.

7. Klimaschutz und Naturschutz gemeinsam denken

Die Erklärung der Verbände trennt Klima- und Gewässerschutz weitgehend voneinander. Das ist angesichts der Realität des Klimawandels nicht mehr zeitgemäß. Steigende Temperaturen, Niedrigwasser, Starkregen und Extremwetter bedrohen Gewässerökologie und Gesellschaft gleichermaßen. Nur ein konsequenter Ausbau erneuerbarer Energien kann diese Entwicklung begrenzen. Wer CO₂-freie Bestandsanlagen stilllegt, schwächt den Klimaschutz – und verschärft langfristig genau jene Belastungen, unter denen Gewässer bereits heute leiden.
Naturschutz ohne Klimaschutz ist auf Dauer nicht erfolgreich.

Fazit

Die Kleine Wasserkraft pauschal als entbehrlich oder ökologisch überwiegend schädlich darzustellen, wird den tatsächlichen Verhältnissen in Baden-Württemberg nicht gerecht. Richtig ist vielmehr:
Wasserkraft ist regional, emissionsfrei, grundlastfähig, netzdienlich, ressourcenschonend und modernisierbar. Sie kann – bei konsequenter ökologischer Nachrüstung – einen wichtigen Beitrag zu Klima-, Natur- und Versorgungsschutz leisten. Notwendig ist daher kein Rückzug aus der Wasserkraft, sondern ein intelligenter Modernisierungspfad:

Sanieren statt Stilllegen. Verbessern statt Verbieten. Nutzen statt Vernichten.

So kann Wasserkraft auch künftig im Einklang mit Natur und Gesellschaft stehen.

Dialogangebot

Wir stehen jederzeit für einen offenen und fachlich fundierten Dialog mit Verbänden, Verwaltung, Politik und Wissenschaft bereit. Unser Ziel ist es, gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln, die Klimaschutz, Gewässerschutz und regionale Energieversorgung sinnvoll miteinander verbinden.

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